Einkommensteuerrechner – Deutschland
Berechne die tarifliche Einkommensteuer 2026 aus dem zu versteuernden Einkommen nach dem amtlichen Tarif gemäß § 32a EStG.
Jährliches zu versteuerndes Einkommen (zvE), nicht Bruttogehalt. Bei Zusammenveranlagung das gemeinsame zvE der Ehegatten bzw. Lebenspartner eingeben.
- Tarifliche Einkommensteuer
- 14.233 €
- Berechnete tarifliche Einkommensteuer
- 14.233 €
Grundtarif auf das eingegebene zu versteuernde Einkommen angewendet.
Durchschnittlicher Steuersatz 23,7 % · Grenzsteuersätze gelten nur für den jeweiligen Teil des Einkommens. Nur tarifliche Einkommensteuer. Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherung sind nicht enthalten.
Zu versteuerndes Einkommen eingeben, nicht das Bruttogehalt
Dieser Rechner beginnt beim zu versteuernden Einkommen (zvE). Er ist kein Brutto-Netto- oder Lohnsteuerrechner.
Bei Zusammenveranlagung gibst du das gemeinsame zu versteuernde Einkommen der Ehegatten bzw. Lebenspartner ein. Das Splittingverfahren berechnet die Steuer für die Hälfte und verdoppelt sie.
Was die Schätzung abdeckt
- Den Grundtarif 2026 mit seinen fünf gesetzlichen Tarifzonen
- Abrundung des zu versteuernden Einkommens auf volle Euro vor der Formel
- Einzelveranlagung / getrennte Veranlagung und das Splittingverfahren bei Zusammenveranlagung
Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Lohnsteuerabzug, Freibeträge, Abzüge, besondere Steuersätze und Sozialversicherungsbeiträge sind nicht enthalten.
§ 32a EStG im amtlichen Gesetzesportal lesen ↗Enthalten
- Tarifliche Einkommensteuer 2026 nach § 32a Abs. 1 EStG
- Gesetzliche Abrundung des zu versteuernden Einkommens auf volle Euro
- Grundtarif bei Einzelveranlagung oder getrennter Veranlagung
- Splittingverfahren für berechtigte zusammen veranlagte Ehegatten bzw. Lebenspartner
Nicht enthalten
- Brutto-Netto-Umrechnung und Lohnsteuerklassen
- Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
- Sozialversicherungsbeiträge
- Abzüge, Freibeträge, Kinderfreibeträge, Anrechnungen und besondere Steuersätze
- Prüfung, ob eine Zusammenveranlagung rechtlich möglich ist
Was das bedeutet
Die tarifliche Einkommensteuer wird aus dem zu versteuernden Einkommen berechnet, nicht unmittelbar aus dem Bruttogehalt. Der gesetzliche Tarif rundet diesen Eingangswert zunächst auf volle Euro ab.
Der Tarif 2026 hat einen Grundfreibetrag von 12.348 €, zwei progressive Formelzonen, eine lineare 42-%-Zone und eine 45-%-Zone. Ein Grenzsteuersatz gilt nur für den jeweiligen Einkommensteil und ist nicht der Durchschnittssatz auf den Gesamtbetrag.
Bei berechtigten zusammen veranlagten Ehegatten bzw. Lebenspartnern wendet das Splittingverfahren den Grundtarif auf die Hälfte des gemeinsamen zvE an und verdoppelt die Steuer. Diese Seite prüft die Berechtigung nicht, sondern nur die gewählte Rechenmethode.
Formel und Rechenbeispiel
x = auf volle Euro abgerundetes zu versteuerndes Einkommen Grundtarif 2026: x ≤ 12.348 €: 0 12.349–17.799 €: (914,51 × y + 1.400) × y 17.800–69.878 €: (173,10 × z + 2.397) × z + 1.034,87 69.879–277.825 €: 0,42 × x − 11.135,63 x ≥ 277.826 €: 0,45 × x − 19.470,38 y = (x − 12.348) ÷ 10.000; z = (x − 17.799) ÷ 10.000 Zusammenveranlagung = 2 × Grundtarif(gemeinsames zvE ÷ 2)
60.000 € zu versteuerndes Einkommen, Einzelveranlagung, 2026
- z = (60.000 € − 17.799 €) ÷ 10.000
- 4,2201
- (173,10 × z + 2.397) × z + 1.034,87
- 14.233,23 €
- Nach § 32a abgerundeter Steuerbetrag
- 14.233 €
Die tarifliche Einkommensteuer beträgt 14.233 €, vor Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und anderen ausgeschlossenen Beträgen.
So funktioniert die Berechnung
Die Berechnung verwendet die Formeln, Definitionen und Annahmen, die auf dieser Seite erläutert werden. Die Quellen unten dokumentieren die Methode und ihre Grenzen.
Offizielle Quellen
- § 32a EStG – Einkommensteuertarif — Amtliche Tarifzonen und Formeln 2026, Rundungsregel und Splittingverfahren
- Bundesministerium der Finanzen – LStH 2026, § 32a — Amtliche Darstellung des Tariftexts 2026
- Bundesministerium der Finanzen – steuerliche Änderungen 2026 — Bestätigt den Grundfreibetrag von 12.348 € und die Tarifanpassung 2026